Schleswig-Holstein führt digitale Angelscheine ein

Angler versuchen am Tiessenkai in Kiel mit ihren Ruten Heringe aus der Förde zu fischen Bislang kleben Angler Marken in ihre Fischereischeine. Das soll künftig in Schleswig-Holstein entfallen. Das Land baut eine zentrale Datenbank auf, an der sich auch andere Bundesländer, wie etwa Nordrhein-Westfalen, beteiligen wollen. Und das aus einem bestimmten Grund. Anzeige Wer im Urlaub an Nord- oder Ostsee angeln will, soll in Schleswig-Holstein künftig den Urlauberfischereischein online beantragen können. Gleiches gilt für dauerhafte Fischereischeine und die Entrichtung der Fischereiabgaben. „Unser Ziel ist es, dass künftig alle notwendigen Unterlagen als digitale Dokumente einfach auf dem Smartphone mitgeführt werden können und somit die Fälschungsmöglichkeiten reduziert werden“, sagte Fischereiminister Werner Schwarz (CDU). Das Kabinett in Kiel hat einer entsprechenden Reform des Fischereigesetzes zugestimmt. Damit soll sich im Mai erstmals der Landtag befassen. Zum Angeln ist in Schleswig-Holstein ein Fischereischein nötig. Wer einen solchen im Volksmund Angelschein genannten Nachweis haben möchte, muss einen Lehrgang besuchen und eine Prüfung machen. Dabei geht es unter anderem um Wissen über Fischarten. Anzeige Ausgenommen von der Angelscheinpflicht sind gewerbliche Angelteiche und Angelkutter. Hinzu kommt eine Fischereiabgabe in Höhe von zehn Euro pro Jahr. Bislang gibt es Fischereischeine nur auf Papier. Die Fischereiabgabenachweise erfolgen durch jährliche Klebemarken. Laut Ministerium sind Fälschungen dieser Marken deutschlandweit zum Problem geworden. In Schleswig-Holstein gibt es nach Ministeriumsangaben rund 80.000 Fischereischeine, deutschlandweit sind es mehr als 1,3 Millionen. Jährlich werden im Norden außerdem zwischen 4.000 und 7.000 Urlauberfischereischeine ausgegeben. Anzeige Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss diese Dokumente im Regelfall neu beantragen. Andere Länder wollen sich den Angaben zufolge an dem in Schleswig-Holstein entwickelten EDV-Verfahren beteiligen. Nordrhein-Westfalen habe als erstes Bundesland bereits eine entsprechende Nachnutzungsvereinbarung unterzeichnet. Lesen Sie auch Weltplus Artikel Profi verrät Tricks So vermeiden Sie die häufigsten Fehler beim Angeln „Zugleich wird die Verwaltung durch die neuen automatisierten Prozesse auf längere Sicht entlastet“, sagte Schwarz. Den Fischereischein soll es künftig auch im Scheckkartenformat geben. „Die Neuausstellung nach einem Umzug zwischen Bundesländern, die sich an dem Verfahren beteiligen, kann künftig entfallen. Damit wird im Interesse der Anglerinnen und Angler unnötige Bürokratie abgebaut.“ lno/juve