Ohne Eigenbeitrag: Freiwilligendienst hat positive Auswirkungen auf die Rente

Ohne Eigenbeitrag: Freiwilligendienst hat positive Auswirkungen auf die Rente Von: Bjarne Kommnick, Ulrike Hagen Drucken Teilen Ein Freiwilligendienst ist gesellschaftlich wertvoll und kann tolle Erfahrungen bringen. Trotz geringer Bezahlung hat er positive Auswirkungen auf die Rente. München – Für die Höhe der Rente sind Versicherungszeiten und Rentenpunkte maßgeblich. Wer länger arbeitet, bekommt auch mehr. Doch trotz Jahrzehnte langer Arbeit reichen die Ansprüche bei vielen Menschen im hohen Alter nicht aus, für einige Jahrgänge wird die Rente besonders knapp. Junge Menschen, die noch in der Berufsfindungsphase stecken, könnten deshalb unter Druck geraten. Doch für all diejenigen gibt es gute Nachrichten: Auch Freiwilligendienste und der freiwillige Wehrdienst zählen als Beschäftigung und wirken sich positiv auf die Rente auf – ohne aus der eigenen Tasche zahlen zu müssen. Freiwilligendienst wirkt sich auf Rentenkonto aus – so viel Taschengeld ist möglich Das große Geld erwartet Freiweilligendienstler in ihrer aktiven Zeit nicht – sei es beim Bund, im sozialen oder ökologischen Bereich. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben informiert beispielsweise auf bundesfreiwilligendienst.de, dass Freiwillige maximal ein Taschengeld in Höhe von 644 Euro monatlich erhalten. Diese Summe gilt laut Jugendfreiwilligendienstgesetz auch für das FSJ und FÖJ. Bei einem Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) beträgt die Höchstgrenze maximal 350 Euro monatlich. Wer in einem Freiwilligendienst arbeitet, wird in den Sozialversicherungen einem Ausbildungsverhältnis gleichgesetzt. © IMAGO Trotz der eher geringen Vergütung lassen sich dabei wertvolle Erfahrungen sammeln und es kommt der Gesellschaft zugute. Aber immerhin profitiert auch die eigene Rentenkasse von einer freiwilligen Beschäftigung. Diese Dienste sind möglich: Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) Bundesfreiwilligendienst (BFD) Freiwilliger Wehrdienst Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) Wer sich in einem der Freiwilligendienste engagiert, ist automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, ohne eigene Beiträge zu zahlen. Die Beiträge übernimmt entweder der Staat oder die Einsatzstelle. Bundesfreiwilligendienst wird wie Ausbildung angesehen Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die gesamten Beiträge für die gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden von der Einsatzstelle gezahlt. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und einen Bundesfreiwilligendienst leisten, können Kindergeld beziehungsweise steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten. (Quelle: bundesfreiwilligendienst.de) Freiwilligendienst beeinflusst Versicherungszeiten und Rentenpunkte Besonders für junge Menschen mit geringem Einkommen ist dies ein großer Vorteil. Ohne selbst Beiträge leisten zu müssen, sammeln sie Versicherungszeiten und Rentenpunkte, die sich später positiv auswirken können – etwa bei der Erfüllung der Mindestversicherungszeit von fünf Jahren. Beim Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) oder Bundesfreiwilligendienst (BFD) basiert die Rentenzahlung auf dem gezahlten Taschengeld sowie auf möglichen Sachleistungen wie Unterkunft und Verpflegung. Die zehn besten Tipps, um früher in Rente zu gehen Fotostrecke ansehen So wirkt sich ein freiwilliger Wehrdienst auf die Rente aus Für den freiwilligen Wehrdienst erfolgt die Rentenberechnung auf Basis eines „einheitlichen hypothetischen Verdienstes“, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt. Auch hier werden Pflichtbeiträge, die vom Staat „spendiert“ werden, auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Diese Beiträge basieren auf einem fiktiven Verdienst, das 80 Prozent der sogenannten Bezugsgröße entspricht (2025: 3745 Euro). Somit werden Rentenbeiträge aus einem monatlichen Verdienst von 2996 Euro gezahlt. Auch wer den Freiwilligendienst nicht direkt nach dem Schulabschluss absolviert, kann später noch davon profitieren. Für den Bundesfreiwilligendienst und den freiwilligen Wehrdienst gibt es kein Höchstalter. Das bedeutet: Auch Erwachsene, die sich später im Leben sozial engagieren möchten, etwa nach einer Auszeit oder während eines Jobwechsels, können ihre Rentenansprüche durch den Dienst an der Gesellschaft verbessern. Das Fazit lautet: Freiwilliges Engagement wird belohnt – auch langfristig. (uh/bk)