Seit Jahren macht ein psychisch kranker Mann das Leben seiner Nachbarn in einem Neusser Mehrfamilienhaus zur Hölle: Er schreit, randaliert, wirft Möbel und Flaschen aus dem Fenster. Die anderen Bewohner haben Angst, bewaffnen sich im Hausflur, rufen Polizei, Ordnungsamt, Sozialdienste – und stoßen doch nur auf ein Hin und Her bei Zuständigkeiten, rechtliche Hürden und Stillstand. Der Fall, über den unsere Redaktion vor wenigen Tagen berichtete, wirft grundsätzliche Fragen auf: Unter welchen Bedingungen kann einem psychisch kranken Menschen eigentlich die Wohnung gekündigt werden? Und welche Rechte haben andere Mieter?