Paukenschlag in Berlin! Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistisch ein. Sind nun die Fraktionen von Union, SPD, Grünen und Linke im Bundestag an der Reihe, im Sinne der wehrhaften Demokratie einen Verbotsantrag zu stellen? Der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, hat sich bestätigt. Laut Verfassungsschutz habe sich diese Vermutung in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. +++ Auch spannend: AfD-Alarm in Sachsen: Schnelle Neuwahl des Landtags droht +++ AfD-Parteiverbot jetzt realistischer Damit dürfte die Diskussion um ein Parteiverbot neuen Auftrieb erhalten. Die rechtsextremistische AfD ist die zweitstärkste Kraft im Bundestag und liegt in aktuellen Umfragen sogar vor der Union. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es eine fraktionsübergreifende, koordiniert vom CDU-Politiker Marco Wanderwitz. Er konnte aber nicht ausreichend viele Unterstützer unter den Abgeordneten für einen Verbotsantrag mobilisieren. Wanderwitz ist nach der Wahl nicht mehr im Parlament – doch das Anliegen könnte nun erneut aufgegriffen werden. +++ Mehr Informationen in Kürze +++