Ein Strafprozess soll nach dem Zugunglück in Bayern vor inzwischen fast drei Jahren die mögliche Mitverantwortung von Mitarbeitern der Deutschen Bahn klären. Von Sabine Dobel, Frederick Mersi Garmisch-Partenkirchen - Werden endlich alle Fragen geklärt? Ein Strafprozess soll nach dem Zugunglück von Garmisch-Partenkirchen vor fast drei Jahren die mögliche Mitverantwortung von Mitarbeitern der Deutschen Bahn klären. Im Sommer 2022 war es bei Garmisch-Partenkirchen zu einem schweren Zugunfall gekommen. (Archivbild) © Josef Hornsteiner/Garmisch-Partenkirchner Tagblatt/dpa Das Landgericht München II hat die Anklage gegen zwei Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zur entsprechenden Hauptverhandlung offiziell zugelassen, wie ein Gerichtssprecher am Freitagvormittag bestätigte. Das Verfahren gegen einen dritten Beschuldigten wurde demnach gegen die Zahlung von 4000 Euro an gemeinnützige Organisationen eingestellt. Ursprünglich hatte das zuständige Gericht bereits vor Monaten Termine im Mai vorsorglich reserviert. Gerichtsprozesse München Messerangriff in München: Heftige Einblicke vor Gericht in wirre Psyche des Täters Noch ist allerdings unklar, wann der Prozess startet. "Kurzfristige Personalveränderungen in der Kammer" des Gerichts sind der Grund. Fünf Tote und viele Verletzte bei Entgleisung von Regionalzug in Bayern