Nach über 50 Jahren: Rentnerin muss ihr Zuhause aufgeben – sie machte einen schwerwiegenden Fehler Von: Pia Krieg Drucken Teilen Nach 51 Jahren droht einer Rentnerin der Verlust ihres Zuhauses – ein Formfehler im DDR-Kaufvertrag bringt sie in Bedrängnis. Berlin – Vier Zimmer mit Bildern der Familie und Rosengeschirr in der DDR-Glas-Vitrine. Kornelia Rienecker (70) lebt seit 1974 in einem kleinen Haus in Berlin-Hellersdorf. Damals kaufte sie das 1.300 Quadratmeter große Grundstück mit ihrem Mann für 10.000 Ost-Mark von einer 80-jährigen Frau. Der Deal: Im Tausch gegen ihre Plattenbauwohnung erhielten sie die Fläche mit einer Holzlaube, die sie später zum Vier-Zimmer-Haus ausbauten. Doch der Vertrag aus DDR-Zeiten fehlte ein entscheidendes Element: eine notarielle Beurkundung. Jetzt wird das Grundstück zwangsversteigert. Die Zeitung B.Z. berichtet über den Fall. Eine Rentnerin aus Berlin muss ihr kleines Haus verlassen. Eine fehlende Beglaubigung vom Notar war der Fehler (Symbolbild) © Florian Gaertner/photothek/IMAGO Rentnerin aus Berlin verliert ihr Haus: Der Notarstempel fehlt Nach der Wende wollte Rienecker ihre Tochter ins Grundbuch eintragen lassen – doch das Grundstück war nie offiziell registriert. „Niemand hat uns damals gesagt, dass der Vertrag notariell beglaubigt werden muss“, erklärt die Rentnerin gegenüber der B.Z. In der DDR galten zwar teils vereinfachte Regelungen für Grundstückskäufe, aber auch dort war eine notarielle Beurkundung grundsätzlich vorgeschrieben. Haus von Rentnerin wird zwangsversteigert – Rechtliche Hintergründe Nach der Wiedervereinigung wurde diese Pflicht mit strengeren Regeln übernommen: Nach § 311b Abs. 1 BGB ist für Grundstückskäufe in Deutschland die notarielle Beurkundung zwingend vorgeschrieben. Ohne sie ist der Vertrag nach § 125 BGB nichtig – auch rückwirkend für Altverträge, sofern sie nicht nachträglich beurkundet wurden. Um das Eigentum rechtssicher zu erwerben, hätten Rienecker und ihr Mann nach der Wende zwei Schritte nachholen müssen: Den DDR-Kaufvertrag durch einen Notar bestätigen lassen (Nachbeurkundung) Die Eigentumsübertragung im Grundbuch eintragen lassen (§ 873 BGB) Doch das haben die 70-Jährige und ihr bereits verstorbene Mann nicht gemacht. „Ich bin selbst an dem Dilemma schuld“, berichtet die 70-Jährige der Zeitung. Eine Anwältin spürte nun die Erben der ursprünglichen Besitzerin in Bayern auf. Doch die forderten eine Million Euro für das Grundstück. Bei einer ersten Zwangsversteigerung 2023 scheiterte der Verkauf am zu niedrigen Gebot von 350.000 Euro. Jetzt steht der nächste Termin am 12. Mai 2025 im Rathaus Lichtenberg an. Aufbewahrungsfristen: So lange müssen gängige Dokumente aufbewahrt werden Fotostrecke ansehen Das Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG) ermöglicht Gläubigern, Ansprüche durchzusetzen, sobald der Schuldner nicht mehr zahlt oder – wie hier – das Eigentum nicht rechtssicher ist. Für Rienecker bedeutet das: Trotz jahrzehntelanger Nutzung hat sie keine rechtliche Handhabe gegen die Versteigerung. Auch in NRW sorgte letztlich eine Zwangsversteigerung für Aufsehen. Hier stand der historische Luftschutzbunker in Hamm zum Verkauf. Das Haus gehört Rentnerin – doch die Entschädigung ist minimal Während das Grundstück versteigert wird, gehört das Haus formal Rienecker. Eine Schätzung ergab, dass sie im Idealfall 135.000 Euro Entschädigung erhält – zu wenig für eine vergleichbare Wohnung in Berlin. Zudem wird die Wohnungssuche in Großstädten wie Berlin immer schwieriger. „Dieses Haus ist meine Heimat. So viele Erinnerungen stecken hier drin“, klagt die Rentnerin, die an Depressionen leidet. Nach Angaben der Zeitung dürfe sie maximal bis zum Jahresende bleiben, doch sie habe die Hoffnung bereits aufgegeben. (pk)