Kritik an Stadt Frankfurt als Vermieterin

Kritik an Stadt Frankfurt als Vermieterin Von: Christoph Manus Drucken Teilen Sylvia Weber ist als Frankfurter Stadträtin unter anderem für die städtischen Liegenschaften zuständig. © Renate Hoyer Ein Mieter eines städtischen Wohnhauses beklagt den Zustand seiner Wohnung. Das Amt für Bau und Immobilien sei seit Jahren nicht zu erreichen. Die CDU sieht ein grundsätzliches Problem. Ein Mieter eines städtischen Wohnhauses an der Münsterer Straße im Gallus hat im städtischen Planungsausschuss beklagt, dass sich die Stadt Frankfurt nicht um die von ihr per Vorkaufsrecht erworbene Immobilie kümmere. In seiner Wohnung gebe es Schimmel, Fenster seien undicht, die Fassade des Hauses zerbrösele, sagte Artur Szymanski. Ständig schreibe er E-Mails an das Amt für Bau und Immobilien. Er bekomme aber schon seit drei Jahren keine Antwort. „Wir kommen mit der Sanierung nicht hinterher, finanziell und personell“, sagte Baudezernentin Sylvia Weber (SPD). Die Stadt sei dabei, die Reprivatisierung der per Vorkaufsrecht erworbenen Wohngebäude per Konzeptvergabe vorzubereiten. Zuerst werde dies für ein Haus an der Wittelsbacherallee im Ostend angegangen. Ziel sei jeweils, dass die neuen Eigentümer Sanierungen übernehmen. Später stellte Weber klar, dass alles, was im Haus im Gallus dringend gemacht werden müsse, aber geschehen werde. „Wir kümmern uns darum.“ Kann ABG einen Teil der Wohngebäude übernehmen? Für die CDU zeigt das Beispiel, wie die Stadt mit ihren Immobilien umgeht. Es sei schlimm, wie sie alles verkommen lasse, sagte der Stadtverordnete Thomas Dürbeck. Das werde zudem wohl dazu führen, dass sie die von ihr gekauften Wohnhäuser nur mit großem Verlust verkaufen könne. Die Stadt habe das Gebäude nicht ohne Grund gekauft, sagte Simon Witsch (SPD), sondern um die mögliche Verdrängung der Mieter:innen zu verhindern. Mit der Bewirtschaftung der städtischen Wohngebäude sei seine Fraktion aber unzufrieden. Er schlug vor, dass die ABG die Immobilien übernimmt. Weber verwies darauf, dass die ABG das bisher als nicht wirtschaftlich ablehne.. Wenn das gewünscht werde, suche sie aber erneut das Gespräch.