Verfassungsschutz: AfD ist gesichert rechtsextremistisch
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Der Inlandsgeheimdienst teilte mit, der Verdacht, dass die Partei gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen verfolge, habe sich bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet. Bislang wurde die AfD auf Bundesebene als rechtsextremistischer „Verdachtsfall“ eingestuft – jetzt geht der Verfassungsschutz einen Schritt weiter. Aufgrund der „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ stuft der Verfassungsschutz die gesamte AfD jetzt als gesichert rechtsextrem ein. Äußerungen und Positionen der Partei und führender AfD-Vertreter verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Jetzt kann der Verfassungsschutz leichter nachrichtendienstliche Mittel einsetzen (z.B. Ton- und Videoaufnahmen, eingeschleuste Informanten). Auch interessant Anzeige Auch interessant Anzeige In der Erklärung des Verfassungsschutzes heißt es: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar.“ Konkret: „Die AfD betrachtet zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.“ Die Verfassungsschützer begründen ihr Urteil: „… weil zahlreiche Anhaltspunkte für von der AfD ausgehende Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vorgelegen haben. Diese Anhaltspunkte haben sich bei der weiteren Bearbeitung bestätigt und in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.“ Die AfD-Fraktion bei der konstituierenden Sitzung des Bundestags am 25. März Weiter heißt es: „Zu diesem Schluss kommt das BfV nach intensiver und umfassender gutachterlicher Prüfung. Dem gesetzlichen Auftrag folgend hatte das BfV das Agieren der Partei an den zentralen Grundprinzipien der Verfassung zu messen: Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatsprinzip. Dabei wurden neben der Programmatik und den Verlautbarungen der Bundespartei insbesondere die Äußerungen und sonstigen Verhaltensweisen ihrer Repräsentantinnen und Repräsentanten sowie ihre Verbindungen zu rechtsextremistischen Akteuren und Gruppierungen betrachtet.“ Erst im Mai 2024 hatte das NRW-Oberverwaltungsgericht entschieden: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Gesamt-Partei als sogenannten Verdachtsfall beobachten. Das Ergebnis liegt nun offenbar vor: Der Verdacht hat sich für die Nachrichtendienstler bestätigt. Damit ist theoretisch der Weg frei für ein Verbotsverfahren. Doch ob das kommt: vollkommen offen. Die Hürden dafür: verdammt hoch. Schon im Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD wurde klar: Haben die Verfassungsschützer zu viele eigene V-Leute eingeschleust, ist das Gesamt-Verfahren vergiftet, weil der staatliche Einfluss auf den Extremismus-Kurs der Truppe nicht eingeschätzt werden kann. Grundlage der nun getroffenen Entscheidung ist ein umfangreiches Gutachten des BfV, das nur für den internen Dienstgebrauch bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des internen Arbeitspapiers, in das auch Erkenntnisse aus dem zurückliegenden Bundestagswahlkampf eingeflossen sind, ist nicht vorgesehen.