Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Verurteilung eines ehemaligen Frankfurter Oberstaatsanwalts bestätigt. Ausgerechnet der frühere Leiter einer Ermittlungsstelle gegen Korruption war im Mai 2023 wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Frankfurt verhängte damals eine Haftstrafe von sechs Jahren. Der Angeklagte war ehemaliger Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er in dieser Rolle gemeinsam mit einem befreundeten Unternehmer ein System etablierte, das ihm mehr als zwölf Jahre lang illegale zusätzliche Einnahmen sicherte. Vierstellige Bargeld-Beträge pro Monat Das «System» ging so: Als Korruptionsermittler vergab der Oberstaatsanwalt Gutachteraufträge an Sachverständige, die bei einer Firma angestellt waren, an der er heimlich beteiligt war. Zuerst bekam er 30, später 60 Prozent des Gewinns. Sein Geschäftspartner zahlte Geld auf ein Konto ein, der Oberstaatsanwalt hob per Bankkarte monatlich Bargeld in vierstelliger Höhe ab. Allein im nicht verjährten Zeitraum strich er somit laut Urteil 277 000 Euro ein. Den mitangeklagten Freund und Unternehmer verurteilte das Frankfurter Landgericht wegen Bestechung und Subventionsbetrug zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Beide Angeklagten legten gegen das Urteil Revision ein - sodass der Fall schließlich beim BGH in Karlsruhe landete. Top-Jurist verliert Beamtenstatus Die Überprüfung des obersten deutschen Strafgerichts ergab im Wesentlichen keine Rechtsfehler, so der BGH. Nur in zwei Punkten hatte der Senat Bedenken: Einmal ging es um die Verurteilung des Ex-Top-Juristen wegen Verkürzung der Einkommenssteuer und einmal um die des Mitangeklagten wegen eines Subventionsbetrugs. Die Fälle wurden von der Strafverfolgung ausgenommen. Auf die Höhe der jeweiligen Freiheitsstrafen der beiden Angeklagten habe das aber keine Auswirkungen, teilte das Gericht weiter mit. Die Revisionen wurden daher im restlichen Umfang verworfen. Der frühere Oberstaatsanwalt habe somit nun auch seinen Beamtenstatus verloren. (Az. 1 StR 275/23) © dpa-infocom, dpa:250417-930-447153/1