Ehemaliger Intensivtäter: Hamburger Bushaltestellentäter hat langes Vorstrafenregister - Abschiebung nicht möglich

Firas A. genießt Schutzstatus als anerkannter Geflüchteter und besitzt ein dauerhaftes Bleiberecht, weshalb er trotz seines langen Vorstrafenregisters nicht abgeschoben werden kann. Die Stadt Hamburg will den Schutzstatus jetzt widerrufen lassen. Anzeige Zwei Wochen nach einem Messerangriff auf eine Rollstuhlfahrerin und einen Mann an einer Bushaltestelle im Hamburger Stadtteil Billstedt hatte die Polizei einen 33-Jährigen festgenommen. Nun werden immer mehr Einzelheiten über die Gefährlichkeit des Tatverdächtigen bekannt, der bereits ein langes Vorstrafenregister besitzt. Firas A. kam Medienberichten zufolge 2015 aus Syrien nach Deutschland. Eine Abschiebung ist trotz seiner Straffälligkeit aktuell nicht möglich, wie aus der Antwort auf eine Anfrage der AfD an den Hamburger Senat hervorgeht. A. wurden Flüchtlingseigenschaften nach der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zuerkannt, weshalb er eine Aufenthaltserlaubnis erhielt. Seit Dezember 2021 besitzt er zudem eine Niederlassungserlaubnis, also ein dauerhaftes Bleiberecht. Anzeige A. soll eine Zeit lang bereits als Intensivtäter geführt worden sein. Die Stadt Hamburg versucht derzeit, seinen Schutzstatus aufzulösen, um ihn abschieben zu können. Konkret heißt es dazu vom Senat: „Der Hamburg Service hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über die Straffälligkeit informiert und um die Feststellung gebeten, ob der Schutzstatus widerrufen wird. Eine Antwort steht aus.“ Seit 2022 sind verschiedenste Verurteilungen von Firas A. bekannt, die alle ausschließlich in Geldstrafen münden. Trotz der Vielzahl und Schwere der Straftaten erfolgte keine dauerhafte Freiheitsentziehung. Es gibt mehrere Verurteilungen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Urkundenfälschung. Medienberichten zufolge soll er zudem mutwillig hunderte Autos beschädigt und verbotene Waffen mit sich geführt haben. Anzeige 84-Jährige bei Raub schwer verletzt Die letzte Verurteilung stammt aus September 2023: A. war nach einem Raubüberfall auf eine 84-jährige Frau, bei der das Opfer schwer verletzt wurde, wegen Körperverletzung, Bedrohung und unerlaubtem Waffenbesitz (Schlagring) angeklagt worden. Die Strafe: 900 Euro. Im aktuellen Fall konnte Firas A. nach Hinweisen von Zeugen identifiziert und in seiner Wohnung unweit des Tatortes festgenommen werden. Die Polizei hatte zudem mit Aufnahmen aus einer Kamera des Busses nach dem 33-Jährigen gesucht. A. kam in Untersuchungshaft und soll am heutigen Freitag einem Haftrichter vorgeführt werden.