Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) hat Fehler bei der Veröffentlichung von Aussagen rund um eine Migrationsdebatte im Bundestag eingeräumt. Seine Aussagen hätten das Neutralitätsgebot verletzt, erklärte der Regierungschef in Mainz. Schweitzer versicherte, entsprechende Äußerungen künftig nicht mehr zu wiederholen. Das habe er auch der CDU in einem Schreiben mitgeteilt. Die CDU-Landtagsfraktion hatte zuvor wegen Verstößen gegen das Neutralitätsgebot Klage gegen den Regierungschef eingereicht. Als Grund gab die Oppositionsfraktion an, Schweitzer habe sich rund um die Migrationsdebatte über den Newsletter-Verteiler der Landesregierung, die Homepage der Landesregierung sowie in Social-Media-Veröffentlichungen der Landesregierung in seiner amtlichen Funktion als Ministerpräsident an der Diskussion parteiisch eingemischt. Das Neutralitätsgebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken. Nach der Klage hatte die Landesregierung die zur Diskussion stehenden Veröffentlichungen aus dem Netz genommen. Urteil des Verfassungsgerichtshofs maßgeblich Schweitzer begründete seine neue Haltung mit einem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von Anfang April. Dabei war die AfD mit einer Klage gegen die ehemalige Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) in einem ähnlichen Fall gescheitert. Dreyers Aussagen hätten zwar gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. Da sie aber dem Schutz der Demokratie und der Grundordnung dienten, seien sie in Ordnung, hatten die Richter ihre Entscheidung begründet. «Gerade im Lichte des Urteils vom 2. April 2025 ist es mir wichtig, dass alle demokratischen Parteien ihre Kräfte zur Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bündeln», betonte der Ministerpräsident. «Die Kolleginnen und Kollegen der CDU Rheinland-Pfalz weiß ich dabei fest an meiner Seite und dafür bin ich Ihnen sehr dankbar», erklärte Schweitzer in seinem Schreiben an die Christdemokraten. Christdemokraten beraten über weitere Schritte Auch ohne das Urteil des Verfassungsgerichtshofs habe für die Christdemokraten festgestanden, dass die Äußerungen von Schweitzer gegen das Neutralitätsgebot verstoßen haben, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Marcus Klein. «Deshalb haben wir Klage gegen den Ministerpräsidenten beim Verfassungsgerichtshof eingereicht.» «Mit unserer Klage wollen wir aber auch eine Wiederholungsgefahr abwenden und Klarheit für zukünftiges Handeln nicht nur des Ministerpräsidenten, sondern der gesamten Landesregierung schaffen», sagte Klein. Das Schreiben des Ministerpräsidenten werde nun eingehend juristisch geprüft und dann über die weiteren Verfahrensschritte entschieden. © dpa-infocom, dpa:250425-930-466057/2