Bestechlichkeit und Täuschung: Skandal um Bürgermeisterwahl in Baden-Württemberg Von: Niklas Noack Drucken Teilen Eine Bürgermeisterwahl in Baden-Württemberg sorgte für Aufsehen: Gewinner Sven Christmann trat das Amt nie an. Ein Verfahren dazu fand bereits statt. Alpirsbach/Pforzheim - Nach dem Verwaltungsgerichtsverfahren zur Bürgermeisterwahl in Alpirsbach soll am 4. Juli ein Strafprozess gegen Sven Christmann beginnen. Die Außenstelle Pforzheim des Landgerichts Karlsruhe hat laut einem Sprecher sechs Verhandlungstermine bis zum 8. August angesetzt. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf der Bestechlichkeit und anschließende Täuschung der Wähler. Es geht um die Beschaffung von Trocknungsschränken für die Polizei. Deshalb wurde er für den Beruf als Polizist „gesperrt“, was er allerdings den Wählerinnen und Wählern nicht offengelegt haben soll. Aufgrund dessen wurde dem parteilosen Polizeihauptkommissar der Wahlsieg aberkannt. Täuschung der Wähler im baden-württembergischen Landkreis Freudenstadt Christmann erhielt bei der Stichwahl in der 6.000-Einwohner-Stadt im Landkreis Freudenstadt Ende April 2024 knapp 56 Prozent der Stimmen. Damit besiegte er den amtierenden Bürgermeister Michael Pfaff. Da er jedoch laut Landratsamt die Wähler über sein Dienstverhältnis bei der Polizei getäuscht hatte, wurde die Wahl annulliert. Christmann hätte nach Ansicht des Landratsamts offenlegen müssen, dass er wegen der Ermittlungen nicht im aktiven Dienst war. Auf seiner Internetseite erklärte Christmann, er habe nie bestritten, dass er in ein Ermittlungsverfahren verwickelt sei. „Was meinen eigenen Beitrag zum gesamten Beschaffungsvorgang anbelangt, habe ich ein reines Gewissen und bin restlos davon überzeugt, dass ich stets pflichtgemäß gehandelt habe.“ Sven Christmann wartet im Verwaltungsgericht Karlsruhe auf den Beginn der Verhandlung. © Uli Deck/dpa Neuwahl in Alpirsbach im Juni Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung der Behörde: Christmann war die Führung der Dienstgeschäfte untersagt worden, da der Verdacht bestand, er habe sich in einem dienstlichen Beschaffungsvorgang einen Vorteil verschafft. Indem Christmann kurz vor der Wahl bestritt, deshalb suspendiert worden zu sein, habe er eine „bedeutsame Täuschung“ begangen, so das Gericht. Diese Täuschung sei geeignet gewesen, das Wahlergebnis unrechtmäßig zu beeinflussen. Sein Anwalt erklärte, Christmann werde keine Rechtsmittel einlegen. Am 22. Juni wird neu gewählt. Zuletzt berichtete unsere Redaktion über Eltern, die wegen Schwimmunterrichts ihrer Kinder vor Gericht klagten. (dpa/nino)