Förderung für Lkw-Führerschein: Gesetzliche Regelungen auf einen Blick

In dieser Liga stehen alle Absteiger fest Lkw-Fahrer werden Förderung für Lkw-Führerschein: Gesetzliche Regelungen auf einen Blick Von t-online , xvs 29.04.2025 - 15:30 Uhr Lesedauer: 2 Min. LKW-Fahrer sind gefragt und die der Staat bietet ein attraktives Förderprogramm auf dem Weg dorthin. (Quelle: IMAGO / Thomas Eisenhuth) Vorlesen 0:00 0:00 News folgen Artikel teilen Wer den Lkw-Führerschein erwerben möchte, kann unter Umständen auf Fördermittel zurückgreifen – doch wie sehen die Regelungen dafür aus? Ein Überblick. Wer einen Lkw fahren möchte, braucht dafür einen bestimmten Führerschein. Seit dem Jahr 2009 besteht ein unbefristetes Programm des Bundes zur Förderung von Unternehmen im Sektor des Güterkraftverkehrs. Das Programm bezieht sich insbesondere auf die Arbeit mit schweren Nutzfahrzeugen. Gefördert werden dabei branchenbezogene Qualifikationen von Arbeitskräften. Eine solche Qualifikation ist unter Umständen auch der Lkw-Führerschein. Dazu müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Wie sieht die Regelung des Bundes aus? Ein Lkw-Führerschein ist dann förderungsfähig, wenn er der Verbesserung der betrieblichen Einsatzfähigkeit dient. Damit verbessern sich für den Arbeitnehmer die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Insbesondere soll die Förderung einem Mangel an qualifiziertem Fachpersonal entgegenwirken. Sowohl Ausbildungsverhältnisse als auch Weiterbildungen von bereits Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs sind förderfähig. Im Sinne der Förderrichtlinie des Bundes sind schwere Nutzfahrzeuge solche, die ausschließlich dem Güterkraftverkehr dienen und deren zulässige Gesamtmasse 3,5 Tonnen nicht überschreitet. Wie hoch sind die Förderungen? In Ausbildungsverhältnissen beträgt die Förderung 50 Prozent der Kosten. Für mittlere Unternehmen erhöht sich der Zuschuss auf 60 Prozent, für kleine Unternehmen sogar auf 70 Prozent. Pro Ausbildungsverhältnis werden insgesamt pauschal 50.000 Euro anerkannt, von denen 21.700 Euro auf das erste Ausbildungsjahr entfallen. 15.200 Euro entfallen auf das zweite Jahr und 13.100 Euro auf das dritte. Bei Weiterbildungsmaßnahmen beträgt der Zuschuss ebenfalls 50 Prozent, mit einer Erhöhung auf 60 Prozent bei mittleren und 70 Prozent bei kleinen Unternehmen. Der maximal zugelassene Förderungsbetrag ergibt sich aus der Anzahl der auf das Unternehmen zugelassenen schweren Nutzfahrzeuge. Wo wird die Förderung beantragt? Wenn Sie eine entsprechende Förderung beantragen möchten, wenden Sie sich an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (kurz: BALM). Das Amt hat seinen Sitz in Köln, doch die Anträge sind auf dem elektronischen Weg zu stellen. Mehr Informationen über das BALM und die Förderanträge finden Sie auch auf der Homepage des Amtes. Welche Förderungen gibt es außerdem? Abseits des Förderprogramms des Bundes gibt es auch die Möglichkeit, den Führerschein durch die Arbeitsagentur fördern zu lassen. Auch hier müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Förderung der Arbeitsagentur richtet sich vor allem an Jobsuchende, doch auch geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer haben eine Chance (etwa durch das Programm “WeGebAU”). Konditionen der Zuschüsse – was müssen Sie zurückzahlen? Mit den Fördermitteln können Sie die hohen Kosten eines Führerscheins überschaubar halten. Ob ein Lkw-Führerschein durch ein Förderprogramm ganz oder nur teilweise bezahlt wird, hängt jedoch von dem entsprechenden Programm ab.