Action-Kunde gibt defekte Ware zurück

Knapp 600 Filialen betreibt der niederländische Non-Food-Discounter Action in Deutschland – und lockt mit seinen niedrigen Preisen für Deko, Haushaltsartikel & Co. seit Jahren zahlreiche Kunden an. Doch hier und da kommt es bei billigen Produkten eben auch mal vor, dass die Qualität der Ware erwartungsgemäß nicht die höchste ist – und es nicht lange dauert, bis etwas kaputt geht. Aber egal, dafür gibt es ja die Möglichkeit eines Umtausches oder einer Reklamation an der Kasse … oder? Nach den Schilderungen eines Action-Kunden auf Facebook lohnt es sich, nochmal einen genaueren Blick auf die Regelungen zu werfen. Action-Kunde gibt Produkt zurück In einer privaten Facebook-Gruppe beklagte ein Action-Kunde, dass sich ein Produkt nach dem Kauf als defekt erwies und er es im Laden zurückgeben wollte. An der Kasse jedoch platzte ihm fast die Hutschnur – denn die Mitarbeiter und Vorgesetzten verweigerten die Rücknahme mit Verweis auf den Ablauf des achttägigen Rückgaberechtszeitraum, der auf dem Kassenbon vermerkt sei. Nach einigen Diskussionen habe Action das Produkt dann schließlich doch zurückgenommen. +++ Action wirbt für beliebtes Produkt – doch Kunden gehen auf die Barrikaden: „Finger weg!“ +++ Doch wer war in dieser Situation tatsächlich im Recht? Hier gilt es, genauer hinzusehen. Regeln für Umtausch, Rückgabe und Reklamation Diese Situation kennt jeder: Kurz nach dem Kauf merkt man, dass das T-Shirt die falsche Größe hat oder die Farbe des Kissens doch nicht zum Sofa passt – da wäre eine Rückgabe oder ein Umtausch natürlich enorm praktisch. Dazu sind Händler zwar nicht zwingend verpflichtet, aber wenn ein Laden den Service aus Kulanz anbietet und das Produkt ohne Mängel im vereinbarten Zeitraum wieder zurückgebracht wird, lassen die meisten Händler mit sich reden. Im Beispielfall des Action-Kunden dagegen handelt es sich nicht nur um einen Umtausch oder eine Rückgabe – sondern um eine Reklamation. Weil ihm ohne eigenes Zutun ein defektes Produkt verkauft wurde, gelten hier laut „NDR“ andere Regeln. Hier MUSS der Händler reagieren – entweder er repariert den Defekt, er tauscht das Produkt gegen ein funktionierendes Exemplar aus oder er erstattet den Kaufpreis. Mehr News: Die Rückgabefrist auf dem Kassenbon spielt in diesem Fall aus der Action-Filiale keine Rolle – denn wenn ein Kunde wegen eines Produktes reklamiert, hat man in Deutschland dafür zwei Jahre Zeit. Und im ersten Jahr muss man für eine Reklamation nicht einmal nachweisen, dass man das Produkt im Laden defekt erhalten hat – dieser Nachweis wird erst im zweiten Jahr verpflichtend.