Konklave-Teilnahme: Von Franziskus abgesetzter Kardinal reagiert - „Zum Wohle der Kirche“

Konklave-Teilnahme: Von Franziskus abgesetzter Kardinal reagiert – „Zum Wohle der Kirche“ Von: Bettina Menzel Drucken Teilen Kirchenkrimi im Vatikan: Erst wollte ein verurteilter Kardinal am Konklave teilnehmen, jetzt ruderte er doch zurück. Die Papst-Wahl findet ohne ihn statt. Update vom 29. April, 10.43 Uhr: Im Streit um seine Konklave-Teilnahme hat der in Ungnade gefallene Kardinal Angelo Becciu nachgegeben. „Ich habe entschieden, dass ich wie immer dem Willen von Papst Franziskus folgen und nicht ins Konklave eintreten werde“, heißt es in einer persönlichen Erklärung des Italieners. Er bleibe jedoch „überzeugt von meiner Unschuld“. Beccius Ansage, am Konklave zur Wahl eines neuen Papstes teilnehmen zu wollen – trotz seiner Verwicklung in einen Finanzskandal – hatte in den vergangenen Tagen für Wirbel gesorgt. Franziskus hatte dem 76-Jährigen 2020 im Zuge des großen Betrugsskandals die „mit dem Kardinalat verbundenen Rechte“ entzogen. Sein genauer Status ist seitdem nicht völlig klar, Becciu wurde jedoch in einer Liste des Vatikans zum Konklave als „Nicht-Wähler“ geführt. Seine Entscheidung zum Rückzug treffe er „zum Wohle der Kirche“, schrieb der aus Sardinien stammende Kardinal. Er wolle damit zur Gemeinschaft und Ruhe des Konklaves beitragen. Die Wahl eines Nachfolgers des am Ostermontag gestorbenen Papst Franziskus beginnt am 7. Mai. Erstmeldung vom 22. April: Rom – Nach dem Tod von Papst Franziskus hat der Vatikan alle Kardinäle nach Rom einberufen, um ein neues Kirchenoberhaupt zu wählen. Unter ihnen befindet sich auch der verurteilte Kardinal Giovanni Angelo Becciu. Noch ist ungewiss, ob er bei der Papstwahl seine Stimme abgeben darf – und welche Auswirkungen dies auf die Gültigkeit des Konklaves haben könnte. Titel bleibt, Macht schwindet: Becciu verliert Rechte, aber beharrt auf Kardinalsprivilegien Becciu ist der erste Kardinal in der Geschichte der katholischen Kirche, der vom Strafgerichtshof des Vatikanstaats verurteilt wurde. Der Geistliche war jahrelang Abteilungsleiter im vatikanischen Staatssekretariat, das für verlustreiche Transaktionen verantwortlich war. Darunter der Kauf und Verkauf einer Luxus-Immobilie in London, die zu einem dreistelligen Millionenverlust führten. Wegen Betrugs und Unterschlagung wurde Becciu 2023 zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Papst Franziskus suspendierte ihn bereits 2020, ließ ihm jedoch seinen Titel. Der italienische Kardinal Giovanni Angelo Becciu im Jahr 2023 in Rom (Archivbild). © IMAGO/Grzegorz Galazka / ZUMA Press Wire Das sorgt nun offenbar für eine Grauzone im Kirchenrecht, denn die Konsequenzen dieser Entscheidung sind unklar. Der Vatikan entzog Becciu die mit seinem Amt verbundenen Rechte, wie es in einer Mitteilung aus dem Jahr 2020 hieß. Doch der Kardinal selbst betont, der Papst habe seine „Vorrechte als Kardinal als intakt anerkannt, da es weder den ausdrücklichen Wunsch gab, mich aus dem Konklave auszuschließen, noch wurde schriftlich mein ausdrücklicher Verzicht gefordert“, erklärte er gegenüber der Zeitung Unione Sarda. Beccius Präzedenzfall wirft Schatten auf das nächste Konklave Offen bleibt, ob dem Kardinal die Rechte entzogen wurden, aber nicht die Pflichten. Zu Letzterem würde auch die Teilnahme an der Papstwahl zählen. Dafür spricht, dass Becciu auch nach seiner Verurteilung weiterhin an sogenannten Konsistorien teilnehmen durfte. Dabei handelt es um Plenarversammlungen der Kardinäle unter Vorsitz des Papstes. Es ist ein Präzedenzfall: Seit 1927 haben nur drei Kardinäle ihr Amt verloren. Louis Billot trat aus Protest zurück, Michael Patrick O’Brien und Theodore McCarrick wegen Missbrauchsvorwürfen. Der Unterschied: Allen dreien wurde die Kardinalswürde aberkannt, Becciu hingegen nicht. Artikel 38 der Konklave-Regeln „Universi Dominici Gregis“ besagt, dass „alle wahlberechtigten Kardinäle, die vom Dekan oder einem anderen Kardinal in dessen Namen einberufen wurden, zur Wahl des neuen Pontifex [...] der Einberufung Folge zu leisten [...] haben – es sei denn, Krankheit oder ein anderer schwerwiegender Hinderungsgrund, der allerdings vom Kardinalskollegium anerkannt werden muss, hindert sie daran.“ Diese Formulierung im Kirchenrecht wirft die Frage auf, ob Becciu vom Konklave ausgeschlossen werden kann und ob ein solcher Ausschluss gar die Gültigkeit der Papstwahl beeinflussen könnte, wie die italienische Zeitung La Repubblica berichtete. Rechtsexperten des Verlags Beck vermuten, dass der verurteilte Kardinal im Konklave keine Stimme mehr hat: „In Folge der Vorwürfe verlor Becciu seine Rechte als Kardinal und hätte damit auch bei einer Papstwahl [...] nicht dabei sein dürfen“, heißt es in einem Beitrag. Für diese Auslegung spricht auch, dass Beccius Name auf der offiziellen Liste des Kardinalsgremiums des Vatikans unter den Nichtwählern steht. Insgesamt sind demnach 135 Kardinäle wahlberechtigt, nicht jedoch alle Kardinäle über 80 Jahren – und Becciu. Die Päpste: Franziskus und seine Vorgänger des 20. Jahrhunderts Fotostrecke ansehen Im 15. Jahrhundert war die Wahl des Kirchenoberhauptes noch komplexer: Damals existierten gleichzeitig drei Päpste – einer in Rom, einer in Avignon und einer in Pisa. Das Konstanzer Konzil beendete dieses Machtgerangel und vereinte die katholische Kirche wieder.