Wegen einer unbezahlten Hundesteuer muss ein Mann aus Wettingen für fünf Tage ins Gefängnis. Darum gehts Ein Mann aus Wettingen muss wegen unbezahlter Hundesteuer für fünf Tage ins Gefängnis. Die Hundesteuer beträgt 120 Franken, zusätzlich erhielt er eine Busse von 500 Franken. Der Mann legte keine Einsprache ein und blieb trotz Fristen untätig. Wegen einer unbezahlten Rechnung über 120 Franken muss ein Mann aus der Aargauer Gemeinde Wettingen hinter Gitter. Weil er weder die Hundesteuer noch eine Busse über 500 Franken beglich, hat das Aargauer Obergericht eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt. Der Mann ist hoch verschuldet, wie aus dem Urteil hervorgeht. Darüber berichten die Zeitungen der CH Media. Demnach begann der Fall mit einer offenen Hundetaxe aus dem Jahr 2023. In Wettingen beträgt diese jährlich 120 Franken. Weil der Mann die Rechnung nicht bezahlte, stellte ihm die Gemeinde eine Busse über 500 Franken aus. Eine Einsprache dagegen habe er nicht eingereicht, gezahlt habe er aber auch die Busse nicht. Der Mann blieb untätig Die Gemeinde Wettingen habe sich daraufhin an die Staatsanwaltschaft Baden gewandt und beantragt, die Geldstrafe in eine Freiheitsstrafe umzuwandeln. Diese habe den Fall dem Bezirksgericht Baden übergeben, mit dem Antrag auf eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen. Laut dem Bericht sei dem Mann vom Gericht nochmals Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Zudem sei ihm eine zehntägige Zahlungsfrist eingeräumt worden. Wäre das Geld fristgerecht eingetroffen, hätte das Verfahren eingestellt werden können. Doch der Hündeler sei untätig geblieben. Fünf Tage Gefängnis und Verfahrenskosten Anfang 2025 habe das Bezirksgericht die Busse deshalb in eine Ersatzfreiheitsstrafe von fünf Tagen umgewandelt. Der Betroffene habe die Entscheidung nicht akzeptiert und Berufung eingelegt. Dabei habe er erklärt, er habe vergessen, bei der Gemeinde eine Ratenzahlung zu beantragen. Er habe um eine letzte Frist gebeten und versprochen, 500 Franken sofort zu bezahlen und die restliche Summe in Raten zu begleichen. Hast du einen oder mehrere Hunde? Ja, einen Hund. Ja, mehrere Hunde. Nein, aber ich hätte gerne einen. Nein, Hunde sind nicht mein Ding. Keine der Antworten passt für mich. Das Obergericht habe ihm daraufhin nochmals einen Monat Zeit eingeräumt – vergeblich. Auch diesmal sei bei der Gemeinde kein Geld eingegangen. In seinem Urteil hält das Obergericht laut den Zeitungen der CH Media fest, dass die Berufung abzuweisen sei. Die Busse entfalle zwar durch die Freiheitsstrafe, jedoch müsse der Mann Verfahrenskosten in Höhe von insgesamt 911 Franken übernehmen. Ob er dazu in der Lage ist, erscheint fraglich. Laut Urteil weist sein Betreibungsregister 34 offene Verlustscheine aus. Insgesamt belaufen sich die Forderungen auf knapp 35'000 Franken. Darum wurde das Kommentarfeld deaktiviert Wir wissen, wie wichtig es ist, eure Meinung zu teilen. Leider müssen wir die Kommentarspalte bei diesem Artikel geschlossen lassen. Es gibt Themen, bei denen wir wiederholt Hasskommentare und Beleidigungen erhalten. Trotz intensivem Aufwand findet in diesen Kommentarspalten kein konstruktiver Austausch statt. Das bedauern wir sehr. Bei Storys rund um Todesfälle, Verbrechen und Unglücke verzichten wir ebenfalls auf die Kommentarfunktion. Uns ist der Austausch mit euch enorm wichtig – er ist ein zentraler Bestandteil unserer Plattform und ein wesentlicher Baustein einer lebendigen Demokratie. Deshalb versuchen wir die Kommentarspalten so oft wie möglich offenzuhalten. Ihr habt es selbst in der Hand: Mit respektvollen, konstruktiven und freundlichen Kommentaren tragt ihr dazu bei, dass der Dialog offen und wertschätzend bleibt. Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch in der nächsten Kommentarspalte!