Neue Regeln für Füllstände: Ministerium will Gasspeicher-Vorgaben lockern

Ende April sind die deutschen Erdgasspeicher nicht einmal halb so voll wie vor Jahresfrist. Nach dem Ende der Erdgas-Versorgung in seiner bisherigen Form infolge des Angriffs auf die Ukraine schreibt der Bund den Betreibern von Speichern Füllstände zu bestimmten Terminen vor. Inzwischen haben sich Lage und Versorgung aber entspannt und ein Sondereffekt gebildet. Das Ministerium steuert nun gegen. Die Vorgaben für Füllstände in deutschen Gasspeichern sollen gesenkt werden. Das Bundeswirtschaftsministerium nennt in einem Entwurf für eine Verordnung als Grund, dass sich die Gasversorgungssituation durch zahlreiche Maßnahmen deutlich stabilisiert habe. Verwiesen wird auf die Möglichkeiten zur Anlandung von Flüssiggas in Terminals an Nord- und Ostsee sowie die Erhöhung der Pipeline-Importe aus Norwegen. Weiter heißt es, Preisentwicklungen gefährdeten die marktliche Befüllung der Gasspeicher. Die Rede ist von einer "negativen Sommer-Winter-Preisdifferenz". Das bedeutet: Gaspreise sind im Sommer höher als im Winter, deshalb lohnt es sich für Marktakteure nicht, im Sommer Gas für den Winter einzuspeichern - obwohl der Bedarf im Winter deutlich höher ist. Die Gasspeicher gleichen Schwankungen beim Gasverbrauch aus und bilden ein Puffersystem für den Gasmarkt. Im Winter nehmen die Füllstände üblicherweise ab, nach dem Ende der Heizperiode wieder zu. Parallel zur Speichernutzung fließt dauerhaft Erdgas über Pipelines und LNG-Terminals an den deutschen Küsten nach Deutschland. In der Energiekrise 2022 waren wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine und der Abhängigkeit von russischem Gas sowie leerer Speicher Vorgaben für die Füllstände der deutschen Gasspeicher eingeführt worden, um die Gasversorgung zu sichern. Das Gesetz und eine damit verbundene Verordnung sehen vor, dass die Speicher in Deutschland am 1. Oktober zu 80 Prozent und am 1. November zu 90 Prozent gefüllt sein sollen. Konkret will das Ministerium laut Entwurf die Vorgaben für Gasspeicher jeweils zum 1. November auf ein Befüllungsziel von insgesamt 70 Prozent senken. Damit sollen der Markt für die Befüllung der Speicher wieder stärker in die Pflicht genommen und hohe Kosten für etwaige staatliche Ersatzmaßnahmen vermieden werden. Auf EU-Ebene laufen derzeit Verhandlungen über Vorgaben zur Befüllung von Gasspeichern. Der Stadtwerkeverband VKU begrüßte in einer Stellungnahme das Vorhaben. Kosten eines regulatorischen Eingriffs würden über die Gasspeicherumlage auf die Endkunden verteilt, was zu einer faktischen Verteuerung von Erdgas für Haushalte und Industrie führe. Die Initiative Energien Speicher, ein Zusammenschluss von Betreibern deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher, kritisierte dagegen, eine Absenkung der Füllstandsvorgaben zum 1. November könnte eine niedrigere Befüllung der Gasspeicher vor den kommenden Wintern bedeuten.