„Fatales Signal an Wähler“: Möglicher Lindner-Nachfolger Dürr warnt vor AfD-Verbotsverfahren

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die gesamte AfD am Freitag nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Diskussion über ein Verbotsverfahren nahm umgehend wieder Fahrt auf. Der Kandidat für den FDP-Vorsitz, Christian Dürr, warnt nun vor einem entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht. „Ich halte nichts von einem Verbotsverfahren, im Übrigen ist das damals bei der NPD schon gescheitert“, sagte der 48-Jährige, der Christian Lindner als FDP-Vorsitzender nachfolgen will, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Berlins Justizsenatorin Badenberg hält Debatten für verfrüht Dürr sagte weiter: „Das Signal an die Wählerinnen und Wähler, die die AfD bei der Bundestagswahl zur zweitstärksten Kraft gemacht haben, wäre fatal.“ Die AfD müsse man „politisch wieder klein machen“, indem konkrete Probleme gelöst werden. Bei der Bundestagswahl hatte die AfD 20,8 Prozent der Stimmen geholt, in Umfragen legte sie danach weiter zu. Im aktuellen Politbarometer von ZDF und Tagesspiegel kommt die Partei auf 23 Prozent und bleibt hinter der Union mit Abstand zweitstärkste Kraft. Die Liberalen erhielten bei der Wahl am 23. Februar nur 4,3 Prozent und sind nicht im Bundestag vertreten. Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, mahnte: „Entscheidend im Kampf gegen die AfD sind nun schnelle sichtbare Erfolge der neuen Koalition, vor allem in den Bereichen Migration und Sicherheit sowie Wirtschaft“, sagte der CDU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“. Zu Rufen über ein Verbotsverfahren äußerte er sich zurückhaltend. „Wir müssen angesichts der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD nun genau analysieren, welche Konsequenzen das im Umgang mit dieser Partei haben kann“, sagte er. „Es ist aber klar, dass die Auseinandersetzung mit der AfD auch weiterhin politisch geführt werden muss“, betonte der CDU-Politiker. Ein Verbot dürfen Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beantragen. Entschieden wird über den Antrag vom Bundesverfassungsgericht. Die Hürden für ein Parteienverbot sind hoch. Zwei Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei NPD, die sich 2023 in „Die Heimat“ umbenannt hat, sind bereits gescheitert. Wanderwitz sieht bessere Voraussetzung für Verfahren Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz sieht nach der Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bessere Voraussetzungen für ein Verbot der Partei. „Ich denke schon, dass die heutige Hochstufung seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz, die ja auf über tausend Seiten mit Fakten hinterlegt ist, eine neue Lage geschaffen hat“, sagte der Mitinitiator eines AfD-Verbotsverfahrens bei RTL und ntv. Insofern werde auch diese Debatte seiner Einschätzung nach „jetzt anders geführt werden“ als in den vergangenen Tagen. Aus Sicht des CDU-Politikers ist ein Verbot der AfD das effektivste Mittel, um Menschen für Parteien der demokratischen Mitte zu begeistern. „Solange die AfD so wirkmächtig ist, wie sie ist, täglich analog und digital, ihre Anhängerinnen und Anhänger mit Hass, Hetze und ihren extremistischen Positionen befüllt“, sei es „faktisch unmöglich“, „die übergroße Zahl der Wählerinnen und Wähler der AfD, auch diejenigen unter ihnen, die kein gesichert rechtsextremistisches Weltbild haben, wieder anzusprechen für demokratische Parteien“, sagte Wanderwitz. Deswegen müsse die AfD „sozusagen ausgeschaltet werden, wenn wir da Erfolg haben wollen“. Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hält Debatten über ein AfD-Verbotsverfahren für verfrüht. Sie erwarte, dass die Partei gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtlich vorgehen werde, sagte die CDU-Politikerin und frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes im Deutschlandfunkfunk. Sie verwies darauf, dass das Jahre dauern könnte. Wenn irgendwann Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Entscheidungen treffen, sei das der Zeitpunkt für die politischen Verantwortlichen, darüber nachzudenken. „Aber zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich diese Frage nicht“, betonte Badenberg.