Wagenknecht kritisiert AfD-Einstufung: BSW-Chefin wirft Regierung „autoritären Umbau der Gesellschaft“ vor

Nach der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch beklagt das Bündnis Sahra Wagenknecht einen „autoritären Umbau“ der Gesellschaft. Die geschäftsführende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) habe der Demokratie einen Bärendienst erwiesen, meinte die Parteigründerin und Bundesvorsitzende Wagenknecht. „Tatsache ist, dass die Parteien der selbsternannten ‚demokratischen Mitte‘ seit Jahren einen autoritären Umbau unserer Gesellschaft vorantreiben, die freie Meinungsäußerung einschränken, unliebsame politische Kräfte mit undemokratischen Mitteln bekämpfen und massiven Konformitätsdruck erzeugen“, sagte sie. Auch der Streit über die Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl nach dem knappen Scheitern des BSW gehöre „in den gleichen Kontext der Erosion von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie“. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte die gesamte AfD am Freitag nach mehrjähriger Prüfung als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Diskussion über ein Verbotsverfahren nahm umgehend wieder Fahrt auf. Der Kandidat für den FDP-Vorsitz, Christian Dürr, warnt nun vor einem entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. „Ich halte nichts von einem Verbotsverfahren, im Übrigen ist das damals bei der NPD schon gescheitert“, sagte der 48-Jährige, der Christian Lindner als FDP-Vorsitzender nachfolgen will, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Dürr sagte weiter: „Das Signal an die Wählerinnen und Wähler, die die AfD bei der Bundestagswahl zur zweitstärksten Kraft gemacht haben, wäre fatal.“ Die AfD müsse man „politisch wieder klein machen“, indem konkrete Probleme gelöst werden. Union über Verbotsverfahren uneins Bei der Bundestagswahl hatte die AfD 20,8 Prozent der Stimmen geholt, in Umfragen legte sie danach weiter zu. Im aktuellen Politbarometer von ZDF und Tagesspiegel kommt die Partei auf 23 Prozent und bleibt hinter der Union mit Abstand zweitstärkste Kraft. Die Liberalen erhielten bei der Wahl am 23. Februar nur 4,3 Prozent und sind nicht im Bundestag vertreten. Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, mahnte: „Entscheidend im Kampf gegen die AfD sind nun schnelle sichtbare Erfolge der neuen Koalition, vor allem in den Bereichen Migration und Sicherheit sowie Wirtschaft“, sagte der CDU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“. Zu Rufen über ein Verbotsverfahren äußerte er sich zurückhaltend. „Wir müssen angesichts der Einschätzung des Bundesamts für Verfassungsschutz zur Einstufung der AfD nun genau analysieren, welche Konsequenzen das im Umgang mit dieser Partei haben kann“, sagte er. „Es ist aber klar, dass die Auseinandersetzung mit der AfD auch weiterhin politisch geführt werden muss“, betonte der CDU-Politiker. Der Morgenlage Newsletter Die wichtigsten Nachrichten des Tages — morgens direkt in Ihr E-Mail-Postfach. E-Mail-Adresse kostenlos anmelden Ich bin damit einverstanden, dass mir per E-Mail interessante Angebote des Tagesspiegels unterbreitet werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Ein Verbot dürfen Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat beantragen. Entschieden wird über den Antrag vom Bundesverfassungsgericht. Die Hürden für ein Parteienverbot sind hoch. Zwei Verbotsverfahren gegen die rechtsextremistische Partei NPD, die sich 2023 in „Die Heimat“ umbenannt hat, sind bereits gescheitert. Wanderwitz sieht bessere Voraussetzung für Verfahren Der CDU-Politiker Marco Wanderwitz sieht nach der Verfassungsschutz-Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ bessere Voraussetzungen für ein Verbot der Partei. „Ich denke schon, dass die heutige Hochstufung seitens des Bundesamts für Verfassungsschutz, die ja auf über tausend Seiten mit Fakten hinterlegt ist, eine neue Lage geschaffen hat“, sagte der Mitinitiator eines AfD-Verbotsverfahrens bei RTL und ntv. Insofern werde auch diese Debatte seiner Einschätzung nach „jetzt anders geführt werden“ als in den vergangenen Tagen. Abendlage Newsletter Die wichtigsten Nachrichten des Tages — abends direkt in Ihr E-Mail-Postfach. E-Mail-Adresse kostenlos anmelden Ich bin damit einverstanden, dass mir per E-Mail interessante Angebote des Tagesspiegels unterbreitet werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Aus Sicht des CDU-Politikers ist ein Verbot der AfD das effektivste Mittel, um Menschen für Parteien der demokratischen Mitte zu begeistern. „Solange die AfD so wirkmächtig ist, wie sie ist, täglich analog und digital, ihre Anhängerinnen und Anhänger mit Hass, Hetze und ihren extremistischen Positionen befüllt“, sei es „faktisch unmöglich“, „die übergroße Zahl der Wählerinnen und Wähler der AfD, auch diejenigen unter ihnen, die kein gesichert rechtsextremistisches Weltbild haben, wieder anzusprechen für demokratische Parteien“, sagte Wanderwitz. Deswegen müsse die AfD „sozusagen ausgeschaltet werden, wenn wir da Erfolg haben wollen“. Berlins Justizsenatorin Badenberg hält Debatten für verfrüht Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg hält Debatten über ein AfD-Verbotsverfahren für verfrüht. Sie erwarte, dass die Partei gegen die Einstufung als gesichert rechtsextremistisch durch das Bundesamt für Verfassungsschutz gerichtlich vorgehen werde, sagte die CDU-Politikerin und frühere Vizepräsidentin des Verfassungsschutzes im Deutschlandfunkfunk. Sie verwies darauf, dass das Jahre dauern könnte. Wenn irgendwann Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht Entscheidungen treffen, sei das der Zeitpunkt für die politischen Verantwortlichen, darüber nachzudenken. „Aber zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich diese Frage nicht“, betonte Badenberg. (mit dpa)