Neues Gesetz für die Biomülltonne ab 2025 – Bußgelder von bis zu 2500 Euro drohen Von: Bjarne Kommnick Drucken Teilen 2025 greift ein neues Gesetz für Biomüll. Es geht um den Fremdstoffanteil in den Tonnen. Bei Missachtung drohen hohe Strafen. München – Neues Jahr, neues Gesetze. Verbraucher müssen sich 2025 in vielen Bereichen des Alltags auf neue Regeln einstellen. Betroffen davon ist auch die Biomülltonne, denn bei der Mülltrennung passieren häufig Fehler – viele Haushalte entsorgen Stoffe in der falschen Tonne. Für die Verarbeitung von Biomüll haben Metalle, Plastik und Co. schwerwiegende Folgen. Neues Gesetz für Biomüll tritt 2025 in Kraft: Ab diesem Fremdstoffanteil drohen Konsequenzen Im Frühling 2025 tritt deshalb eine neue Regelung in Kraft. Ab dem 1. Mai 2025 sind Bioabfälle nur noch mit einem Fremdstoffanteil von einem Prozent erlaubt. Ab einem Anteil von mehr als drei Prozent drohen Besitzern von betroffenen Tonnen Konsequenzen. Für die Biomülltonne gilt im kommenden Jahr ein neues Gesetz. © Sina Schuldt/dpa Zum einen können Entsorgungsunternehmen die Tonnen bei einem Verstoß gegen die vorgeschriebene Mülltrennung einfach an der Straße stehenlassen. Auf der anderen Seite können in Zukunft auch Bußgelder drohen, wie die ARD-Sendung Brisant berichtet. Die Höhe sei bislang noch unklar, doch bereits jetzt drohen bei Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetz Strafen von bis zu 2500 Euro. Auch für die Entsorgung von Alttextilien greift 2025 ein neues Gesetz. Strengere Kontrollen für Biomülltonnen – Unternehmen setzt auf Detektorfahrzeug Spätestens mit Inkrafttreten des Gesetzes müssen sich Verbraucher auf strengere Kontrollen einstellen. In vielen Landkreisen werden diese bereits durchgeführt. Im Landkreis Heilbronn (BaWü) arbeitet der Abfallkonzern Alba beispielsweise bereits mit einem sogenannten Detektorfahrzeug: „Diese stellen mögliche Metalle in den Biotonnen fest und blockieren bei Bedarf die Schütteinrichtung, sodass die Tonne nicht entleert werden kann“, erklärte ein Unternehmenssprecher. Viele Kommunen setzen auf stichprobenartige Kontrollen, doch auch größere Aktionen sind möglich. So kam es im Rems-Murr-Kreis zu einer Kontrolle von rund 30.000 Biomülltonnen. Ist der Fremdstoffanteil zu hoch, kann der Biomüll nicht mehr angemessen weiter verarbeitet werden. Laut Informationen des Europäischen Wirtschaftsdienst gehen dadurch rund 92.000 Tonnen Kompost jedes Jahr verloren. Durch eine angemessene Mülltrennung könnten demnach rund 69.000 Menschen mehr mit Energie aus Bioabfall versorgt werden und 25.600 Tonnen CO₂ gespart werden. Bis zu fünf Prozent Fremdstoffanteil im Biomüll? Diese Stoffe gehören nicht in die Tonne Welche Stoffe genau entsorgt werden, regelt die jeweilige Stadt oder Kommune selbst. Diese Stoffe gehören laut einer Auflistung des Bundesumweltministeriums unter anderem nicht in den Biomüll: Asche Exkremente von Tieren Glas Gummiartikel Holzreste, behandelt Hygieneartikel Kehricht Keramik, Porzellan Kerzenreste Kohlepapier Lederreste Medikamente Papier, Pappe, Papierhandtücher, Papiertaschentücher, Servietten Putzlappen und -tücher Textilien Ton, Keramik, Glas, Metall Verpackungen, zum Beispiel aus Kunststoff Aluminium, Watte, Wattestäbchen Derzeit geht das Stuttgarter Umweltministerium von einem Fremdstoffanteil im Biomüll von 2,3 und 2,6 Prozent aus. Die Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) geht von vier Prozent aus, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) spricht sogar von bis zu fünf Prozent. (bk/dpa)