Antisemitisches Motiv: Angeklagter im Shapira-Prozess zu drei Jahren Haft verurteilt
Das Berliner Amtsgericht Tiergarten hat einen 24-Jährigen wegen des Angriffs auf den jüdischen Studenten Lahav Shapira im Februar 2024 zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Mit dem Urteil gegen den damaligen Kommilitonen Shapiras ging das Gericht über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, die zwei Jahre und vier Monate gefordert hatte. Bei der Tat handelte es sich um einen "antisemitischen Gewaltexzess", sagte Staatsanwalt Tim Kaufmann in seinem Plädoyer. "Lahav Shapira wurde angegriffen, weil er Jude ist und sich gegen Antisemitismus einsetzte." Das Gericht geht ebenfalls von einem antisemitischen Motiv aus. Es sprach den Angeklagten wegen der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Angeklagter streitet politisches Motiv ab Der Angeklagte hatte die Tat am ersten Prozesstag gestanden. Ein antisemitisches Motiv stritt der frühere Lehramtsstudent allerdings ab. "Es ging mir nicht um Politik, sondern das Miteinander unter Kommilitonen", sagte der 24-Jährige. Kurz vor dem Urteilsspruch entschuldigte er sich bei Shapira persönlich. "Es tut mir leid, dir Schmerzen zugefügt zu haben", sagte er zu seinem ehemaligen Kommilitonen. Am 2. Februar 2024 waren sich beide zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Später sei der Angeklagte dem 32-jährigen Shapira aus dem Lokal gefolgt und habe ihm vorgeworfen, an der Freien Universität Berlin propalästinensische Plakate abgerissen zu haben. Daraufhin sei es zum Streit gekommen. Dem Urteil zufolge schlug der 24-Jährige Shapira mit der Faust nieder. Als er am Boden lag, trat er ihm mit voller Wucht ins Gesicht. Shapira trug eine komplexe Mittelgesichtsfraktur und eine Hirnblutung davon, musste mehrmals operiert werden. Vor Gericht gab der Angeklagte an, seine Kampfsporterfahrung unterschätzt zu haben. Der beim Prozess anwesende Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, bewertete das Ergebnis des Prozesses als "gutes und gerechtes Urteil".