Später erreichte die Bundestagsverwaltung dann nach eigenen Angaben ein Hinweis der österreichischen Financial Intelligence Unit. Demnach sei aufgrund eines gemeldeten Geldwäscheverdachts erkannt worden, dass der von der AfD genannte angebliche Spender Gerhard Dingler kurze Zeit, bevor er eine Werbemaßnahme beauftragte, „eine Überweisung eines noch höheren Betrages von Henning Conle erhalten habe, der als Unterstützer der AfD hier aktenkundig ist“. Die Partei sei zur Stellungnahme aufgefordert worden. Man habe der AfD, da sie sich nicht im Besitz dieses Spendengeldes befinde, für eine „unverzügliche Weiterleitung“ eine angemessene Frist eingeräumt. Laut Bundestagsverwaltung ist das Geld nun „zur Verwahrung“ eingetroffen. Conle war am Freitagabend für die dpa nicht für eine Stellungnahme erreichbar.