Die AfD könnte laut einem Medienbericht ihre Parteizentrale in Berlin-Reinickendorf räumen müssen. Wie die „BILD“-Zeitung berichtet, habe der Besitzer der Immobilie alle Mietverträge fristlos gekündigt und nun sogar eine Räumungsklage beim Landgericht Berlin II eingereicht. Bezirke-Newsletter: Reinickendorf Mehr Neuigkeiten zum Bezirk gibt es in unserem Newsletter — jede Woche per E-Mail. E-Mail-Adresse jetzt anmelden Ich bin damit einverstanden, dass mir per E-Mail interessante Angebote des Tagesspiegels unterbreitet werden. Meine Einwilligung kann ich jederzeit widerrufen. Grund für den drohenden Rauswurf sei demnach die Wahlparty der AfD nach den vergangenen Bundestagswahlen. Die Party sei von dem Vermieter nicht genehmigt gewesen. Mieter hätten das Haus aufgrund von Gegendemonstrationen nicht mehr betreten können. AfD soll Aufforderung zur Räumung nicht nachgekommen sein Zudem zitiert das Medium aus einem Schreiben, das der Vermieter an die Partei geschickt haben soll. In diesem wird unter anderem die Projektion des Parteilogos auf die Fassade des Hauses kritisiert. Damit habe die AfD gegen die Vorgabe des Vermieters, von jeglicher politischer Werbung abzusehen, verstoßen. Weiter heißt es, dass die Partei einer Aufforderung, die Immobilie zu räumen, nicht nachgekommen sei. Stattdessen habe man mit einem Brief geantwortet – in dem es heißt, der Vermieter hätte mit politischen Veranstaltungen wie besagter Wahlparty rechnen müssen. Empfohlener redaktioneller Inhalt An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden. Externen Inhalt anzeigen Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können. Auch habe die Partei dem Vermieter eine Zahlung von 10.000 Euro als „Wiedergutmachung“ angeboten. Dieser habe abgelehnt – und stattdessen eine Räumungsklage eingereicht. Diese sei am vergangenen Donnerstag am Landgericht Berlin II eingegangen. (Tsp)