Ein Jahr Cannabisgesetz: Nach Cannabisgesetz 500 Strafen im Saarland erlassen
Wir entwickeln derzeit eine neue Suche, die sich noch in der Beta-Phase befindet. Danke, dass Sie ZEIT ONLINE nutzen. Melden Sie sich jetzt mit Ihrem bestehenden Account an oder testen Sie unser digitales Abo mit Zugang zu allen Artikeln. Erscheinungsbild ZEIT ONLINE hat diese Meldung redaktionell nicht bearbeitet. Sie wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen. Ein Jahr nach der Teil-Legalisierung von Cannabis sind im Saarland in 500 Fällen zuvor verhängte Strafen erlassen worden. Es handele sich dabei um reine Erlassfälle, in denen das einzig abgeurteilte Delikt meist der reine Besitz von Cannabis war, der nach dem neuen Gesetz in bestimmten Mengen zum Eigenkonsum erlaubt ist, wie die Staatsanwaltschaft Saarbrücken mitteilte. Hinzu kämen rund 355 Verfahren, bei denen ein Gericht nun nach der Gesetzesänderung eine neue Strafe festsetzen müsse. Dies seien Fälle, in denen jemand wegen verschiedener Delikte verurteilt worden sei. Hier liefen noch einzelne gerichtliche Verfahren, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Laut Cannabisgesetz ist seit dem 1. April 2024 grundsätzlich der Besitz und Eigenanbau begrenzter Mengen an Cannabis für Volljährige erlaubt. Zwei Erwachsene seien nach einem Teil-Erlass oder einer Verkürzung der Strafe aus dem Strafvollzug entlassen worden. Bei einer weiteren einstelligen Zahl von Verurteilten sei durch die neue Regelung eine von mehreren Strafen erlassen worden, die Betroffenen blieben aber zur Vollstreckung der anderen Strafe im Vollzug. Grundsätzlich mussten alle rund 21.000 laufenden Vollstreckungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken nach dem Inkrafttreten des Cannabis-Gesetzes überprüft werden. Dabei seien die insg