Die Bundesnetzagentur muss ihre Entscheidung, die Nutzungsrechte für einige Mobilfunkfrequenzen zu verlängern, vor Gericht verteidigen. EWE und Freenet haben am Mittwoch Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Köln eingereicht, bestätigten die Unternehmen gegenüber heise online. Die Kläger halten die Auflagen der Bundesnetzagentur für die Mobilfunknetzbertreiber nicht für ausreichend. Anzeige Die Mobilfunknetzbetreiber Telefónica Deutschland (O2), Deutsche Telekom und Vodafone setzen derzeit Frequenzen in den Bändern um 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz ein, deren Nutzungsrechte Ende des Jahres auslaufen. Die Bundesnetzagentur hatte im März nach knapp einjähriger Debatte beschlossen, diese Nutzungsrechte nicht neu zu vergeben, sondern sie bis 2030 zu verlängern. Leitplanken oder Diensteanbieterverpflichtung Dabei sind die Bedingungen, mit denen die Regulierungsbehörde die Verlängerung flankiert, in der Branche höchst umstritten. Den Netzbetreibern wurde auferlegt, die Abdeckung ihrer Netze in ländlichen Regionen und entlang von Verkehrsstrecken und Bahntrassen weiter auszubauen. Zudem sollen sie mit Wettbewerbern über die Überlassung von Netzkapazitäten verhandeln. Doch zu einer sogenannten Diensteanbieterverpflichtung – also der Pflicht, einem Wettbewerber Netzkapazität abzutreten – konnte sich die Bundesnetzagentur nicht durchringen. Die drei Mobilfunknetzbetreiber finden die Auflagen auch so hart genug. Ihre Wettbewerber kritisieren, dass das bestehende Verhandlungsgebot ein zahnloser Tiger sei und fordern eine Diensteanbieterverpflichtung. “Das Verhandlungsgebot ist wirkungslos, weil es die vom Markt aufgezeigten Probleme nicht löst. Das haben die letzten Jahre deutlich gezeigt”, erkärt Matthias Büning, Leiter Regulierung bei EWE TEL. "Wir mussten deswegen bereits gegen die Vergabe der 5G-Frequenzen klagen und waren erfolgreich. Ebenso wie Bundeskartellamt und Monopolkommission halten wir eine klare Verpflichtung der Mobilfunknetzbetreiber für unverzichtbar." Das Bundeskartellamt und die Monopolkommission hatten die Entscheidung der Bundesnetzagentur kritisiert und sich dafür ausgesprochen, dass die drei Netzbetreiber verpflichtet werden, Wettbewerbern einen Zugang zu ihren Netzen anzubieten. Die Wettbewerbswächter sahen vor allem Neuling 1&1 benachteiligt, dem aufgrund der Verlängerung mittelfristig die Chance verwehrt bleibt, reichweitenstarkes Spektrum zu erwerben. Die Bundesnetzagentur hatte deshalb angeordnet, dass dem Neuling 2×5 MHz der sogenannten Flächenfrequenzen bei 800 MHz überlassen werden sollen. Anzeige Das Geschäftsmodell von Freenet als Mobilfunkprovider ist, auf den Netzen der drei großen Netzbetreiber eigene Tarife anzubieten. Auch Festnetzbetreiber wie EWE nutzen diese Kapazitäten, um Mobilfunk unter eigener Marke im Paket mit Festnetzanschlüssen und anderen Diensten anzubieten. Erfolgreiche Klage gegen 5G-Auktion Freenet und EWE hatten bereits erfolgreich gegen die Ausgestaltung der Auktion von 5G-Frequenzen im Jahr 2019 geklagt. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht ein erstes Urteil aufgehoben hatte, hat das VG Köln in der zweiten Runde die Auktionsbedingungen für ungültig erklärt – unter anderem, weil die Bundesregierung Einfluss auf die Entscheidung der eigentlich unabhängigen Regulierungsbehörde genommen habe. Eine Revision gegen dieses Urteil hatte das VG Köln nicht zugelassen. Dagegen hat die Bundesnetzagentur inzwischen Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, wie ein Behördensprecher auf Anfrage bestätigte. Eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darüber liegt aber noch nicht vor. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko), in dem zahlreiche regionale Festnetzbetreiber organisiert sind, begrüßte die erneute Klage von EWE und Freenet ausdrücklich. “Diese Klagen sind die einzig logische Antwort auf eine Entscheidung, die die Warnungen von Bundeskartellamt und Monopolkommission vor einer Zementierung ungleicher Wettbewerbsverhältnisse im Mobilfunk ignoriert”, sagt Breko-Hauptstadtbüroleiter Sven Knapp. Statt sich zu einer Diensteanbieterverpflichtung durchzuringen, habe die Bundesnetzagentur das wirkungslose Verhandlungsgebot lediglich um ein paar "Leitplanken" ergänzt, kritisiert Knapp. "Mit dieser völlig unzureichenden Maßnahme und dem erneuten Verzicht auf eine wirksame Diensteanbieterverpflichtung, die den Wettbewerb nachhaltig stärken würde, schützt die Bundesnetzagentur die Marktmacht der etablierten Mobilfunknetzbetreiber." "Die Bundesnetzagentur hat von Klagen der EWE TEL und der freenet gegen die Präsidentenkammerentscheidung vom 24. März 2025 bislang nur aus der Presse Kenntnis", erklärt ein Sprecher der Regulierungsbehörde. "Eine Weiterleitung durch das zuständige Verwaltungsgericht Köln an die Bundesnetzagentur ist bislang noch nicht erfolgt." (vbr)