Kaum ein Tag vergeht, ohne dass die Polizei nach verschwundenen Kindern und Jugendlichen suchen muss. Nur in ganz wenigen Fällen sind Unglücke oder Straftaten der Hintergrund. Wiesbaden (dpa/lhe) - Das Verschwinden des sechsjährigen Pawlos im mittelhessischen Weilburg hat wochenlang die Menschen beschäftigt und das Auffinden seiner Leiche viele betrübt. Dass Kinder gesucht werden, ist kein Einzelfall: Kaum ein Tag vergeht, an dem nicht in einem Teil Hessens die Polizei nach verschwundenen Minderjährigen sucht. Anfang April waren in Hessen 334 Minderjährige als vermisst registriert, davon 195 Kinder und 139 Jugendliche, wie Carsten Werner, Sprecher des Polizeipräsidiums Wiesbaden, erklärt. Rechtlich gelten alle Jungen und Mädchen unter 14 Jahren als Kinder, danach als Jugendliche. Polizei beurteilt Gefahrenlage Zu dieser Gruppe zählen laut Werner auch Minderjährige, die immer wieder einmal ausreißen, und unbegleitete Flüchtlinge, die ohne Angehörige nach Deutschland kommen, unter der Obhut des Jugendamtes stehen und sich oft selbstständig zu Verwandten begeben, ohne das Amt zu informieren. Nur bei drei Prozent der Fälle handele es sich tatsächlich um einen Unglücksfall wie bei Pawlos oder liege eine Straftat vor, erläuterte der Polizeisprecher. Bei einer Vermisstenmeldung bewerte die jeweilige Polizeidienststelle sofort die mögliche Gefahrenlage. Die sehe bei einem sechsjährigen Kind anders aus als bei einem 17-jährigen Jugendlichen, der vielleicht vorher schon angekündigt habe, mit Freunden in den Urlaub fahren zu wollen, sagte Werner. Foto und Beschreibung Bei der Suche nach vermissten Kindern laufe bei der Polizei vieles parallel ab, erklärte der Sprecher weiter. Zunächst einmal würden die Daten inklusive einer Beschreibung samt Foto aufgenommen und nach möglichen Hintergründen für das Davonlaufen gefragt. Dann werden Polizeistreifen verständigt und Rettungsleitstellen, Taxizentralen und Leitstellen im öffentlichen Personennahverkehr abgefragt, ob es entsprechende Hinweise gibt. Suche auch in Social-Media-Kanälen Mit Zustimmung der Eltern wird in der Regel auch öffentlich nach dem oder der Verschwundenen gesucht - beispielsweise über Pressemitteilungen, in Social-Media-Kanälen und über Apps. Sieht die Polizei eine hohe Gefährdung, bemühen sich die Beamten möglichst schnell um weitere Unterstützung etwa durch Feuerwehr und Rettungshundestaffeln, erklärt Werner. Der überwiegende Teil der Fälle von vermissten Minderjährigen wird nach seinen Worten noch am selben Tag wieder als erledigt aus dem Fahndungssystem gelöscht. Das geschehe in dem Moment, in dem die Minderjährigen angetroffen und in Obhut genommen werden, erklärte der Sprecher.