Wenn Autos zur Hitzefalle werden: Darf ich die Scheibe einschlagen? Von: Michaela Brehm Drucken Teilen In einem geparkten Auto kann die Innentemperatur schnell ansteigen: Babys droht dann die Überhitzung. (Symbolbild) © Depositphotos/ IMAGO Wie schnell sich ein Auto aufheizen kann, wird im Frühling häufig unterschätzt. Eine Gefahr, besonders für kleine Kinder: Was darf ich im Notfall tun? Bereits an milden Frühlingstagen kann ein geparktes Fahrzeug zur lebensgefährlichen Falle werden. Das wird häufig unterschätzt. Der vermeintlich harmlose Gedanke „Das Kind schläft so schön, ich bin doch nur kurz beim Bäcker“ kann fatale Folgen haben. Innerhalb weniger Minuten verwandelt sich der Innenraum in einen gefährlichen Hitzekessel – selbst mit leicht geöffneten Fenstern. Sonnenstrahlen dringen durch die Glasscheiben ein und erzeugen einen Treibhauseffekt. Die Innentemperatur kann dabei schnell um 10-20 Grad über die Außentemperatur steigen. Bei 20 Grad Außentemperatur im Frühling bedeutet das: Nach nur 30 Minuten können im Fahrzeuginneren bereits weit über 30 Grad herrschen. Der kindliche Organismus ist besonders anfällig für Überhitzung, da die Temperaturregulation noch nicht vollständig entwickelt ist. Daher kommt es – nicht nur im Hochsommer – immer wieder zu tragischen Unglücksfällen, weil Kinder in überhitzten Fahrzeugen zurückgelassen wurden. Handlungsempfehlungen: Ein Kind im heißen Auto entdeckt – was tun? Entdecken Sie ein Kind allein in einem Fahrzeug, ist schnelles, aber überlegtes Handeln gefragt. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick: Reagiert das Kind auf Klopfzeichen? Wie ist sein Zustand? Achten Sie auf Warnsignale für einen beginnenden Hitzeschlag: gerötetes Gesicht apathisches Verhalten oder Unruhe starkes Schwitzen oder trockene, heiße Haut schnelle Atmung Wenn das Kind wach und ansprechbar erscheint, versuchen Sie umgehend, die Fahrzeughalter ausfindig zu machen (Durchsagen im nahegelegenen Geschäft, Parkticket prüfen) oder Sie bitten andere Passanten um Unterstützung bei der Suche nach den Eltern. Jemand sollte auf jeden Fall beim Fahrzeug bleiben und den Zustand des Kindes kontinuierlich beobachten. Wenn das Kind bereits nicht mehr reagiert oder Anzeichen von Überhitzung zeigt, dann wählen Sie sofort den Notruf (112) und schildern Sie die Situation. Befürchten Sie bereits akute Lebensgefahr, dann zögern Sie nicht zu handeln und eine Seitenscheibe einzuschlagen (möglichst weit entfernt vom Kind). Nutzen Sie dafür einen spitzen Gegenstand und zielen Sie auf eine Ecke der Scheibe. Ist das Kind befreit, dann bringen Sie es in den Schatten oder an einen kühleren Ort und leisten Sie Erste Hilfe: z. B. feuchte Tücher auf Stirn und Nacken legen, um die Körpertemperatur langsam wieder zu senken. Checkliste: Sicher Autofahren mit Kindern Sie möchten sichergehen, dass Sie alles richtig machen, wenn Sie mit dem Kind Auto fahren? Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema und eine praktische Checkliste vorm Fahrtantritt zum Ausdrucken. Lade dir hier die Checkliste zum sicheren Autofahren mit Kindern herunter. © IPPEN-MEDIA Rechtliche Absicherung: Darf ich die Scheibe eines Autos einschlagen? Die rechtliche Lage ist hier eindeutig. Bei Gefahr für Leib und Leben greift der „rechtfertigende Notstand“ nach § 228 BGB. Dieser erlaubt ausdrücklich die Beschädigung fremden Eigentums, wenn dadurch eine unmittelbare Gefahr abgewendet wird. Wichtig zu wissen: Sie sind sogar gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtet. Nach § 323c StGB kann unterlassene Hilfeleistung mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Um später Missverständnisse zu vermeiden: Dokumentieren Sie die Situation mit Fotos oder Videos Notieren Sie Kontaktdaten von Zeugen Informieren Sie die Polizei, auch wenn Sie selbst eingreifen mussten Hinterlassen Sie eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten am Fahrzeug Prävention: Verantwortungsvolles Handeln bei sommerlichen Temperaturen Die Verantwortung liegt klar bei den Aufsichtspersonen. Das Zurücklassen von Kindern im Fahrzeug kann strafrechtliche Konsequenzen haben – von fahrlässiger Körperverletzung bis hin zu Kindesmisshandlung. Kein Einkauf, kein Termin und keine Besorgung ist es wert, das Leben eines Kindes zu gefährden. Im Zweifel gilt immer: Nehmen Sie das Kind mit, egal wie kurz der Aufenthalt geplant ist.