Ehemann aus Habgier getötet: Witwe muss für Mord an Arzt lebenslang in Haft

Offenbar über einen längeren Zeitraum bedient sich eine Frau im Tresor ihres Mannes. Als auf diesem Wege nichts mehr zu holen ist, beauftragt sie ein Pärchen, den Gatten zu töten. Ein Gericht verurteilt alle drei zu zu einer Haftstrafe. Die Verteidiger hatten auf Freispruch plädiert. Mehr als ein Jahr nach einem Gewaltverbrechen an einem Arzt aus dem sächsischen Chemnitz sind drei Angeklagte zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Chemnitz sprach die Witwe des getöteten Kardiologen und zwei Bekannte der Frau des Mordes aus Habgier und Heimtücke schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Gericht folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der 69-jährige Mediziner war im März vergangenen Jahres tot in seiner Chemnitzer Wohnung gefunden worden. Er wurde mit Messerstichen und stumpfer Gewalt gegen den Kopf getötet. Bei den Angeklagten handelt es sich neben der 60-jährige Witwe um eine ihrer Angestellten sowie deren Freund. Laut Staatsanwaltschaft handelten die drei aus Habgier, um durch den Tod des Arztes an dessen Vermögen zu kommen. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie sich schon zuvor an Devisen und Gold aus dem Tresor des Multimillionärs bedient. Als diese Geldquelle versiegte, gab die Witwe im März 2024 ihren Helfern den Schlüssel zur Wohnung des Arztes und fuhr in ihre eigene Wohnung. Den 69-Jährigen hatte sie erst im Jahr zuvor geheiratet. Verteidiger wollten Freispruch Daraufhin überraschte das Pärchen den Kardiologen im Schlaf. Er wurde laut Gericht mit mehreren Messerstichen in Hals und Rücken getötet. Durch seinen Tod habe die Ehefrau an das Erbe kommen wollen. Daraus sollten dann auch ihre beiden Vollstrecker entlohnt werden. Das Gericht wertete die Tat als heimtückisch, weil der Arzt in der späten Nacht keinen Angriff erwartete. Die Witwe wurde im September in Untersuchungshaft genommen, die beiden anderen Angeklagten waren bereits zuvor im April 2024 festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft forderte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für alle drei Angeklagten. Die beiden Nebenklägervertreter schlossen sich dem an, beantragten darüber hinaus aber auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidiger der angeklagten Witwe sowie der Mitangeklagten forderten Freisprüche für ihre Mandanten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.