Die Initiative möchte die aus ihrer Sicht zunehmende optische Dominanz von Reklame im öffentlichen Raum zurückdrängen und deshalb die Hamburgische Bauordnung ändern. Vorgesehen ist demnach ein grundsätzliches Verbot von digitalen Werbeanlagen und Wechsellichtanlagen, eine Reduzierung der Anzahl von Werbeanlagen, insbesondere auf öffentlichen Straßen, sowie gestalterische Vorgaben. Litfaßsäulen, Schaufenster, Veranstaltungshinweise und politische Werbung soll es weiter geben dürfen. Für das Volksbegehren der Initiative „Hamburg Werbefrei“ hat die dreiwöchige Sammlung von Unterschriften begonnen. Mindestens 80.000 Signaturen von Unterstützern – und damit deutlich mehr als nötig – sollen zusammenkommen, wie die Initiative zum Start der Sammlung mitteilte. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen fünf Prozent der wahlberechtigten Hamburger unterschreiben – das sind knapp 66.000. „Digitale Außenwerbung ist manipulativ, sinnlos, gefährdet den Verkehr, verschwendet unfassbar viel Energie und nützt in erster Linie großen Konzernen“, erklärte Werbefrei-Initiatorin Antonia Petschat. Niemand werde „die hässlichen, riesigen Werbemonitore vermissen, wenn sie erst wieder abgeschafft sind“. 2022 hatte die Initiative im ersten Schritt der Volksgesetzgebung die nötigen 10.000 Unterschriften gesammelt. Eine Klage des Senats vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht dagegen blieb erfolglos. Das Volksbegehren sei grundsätzlich mit höherrangigem Recht vereinbar und inhaltlich nachvollziehbar, urteilten die Richter im September vergangenen Jahres. Auch das Haushaltsrecht der Bürgerschaft werde nicht wesentlich beeinträchtigt. Sollte die Bürgerschaft dem von der Initiative geforderten „Werberegulierungsgesetz“ auch nach einem erfolgreichen Volksbegehren nicht zustimmen, wäre der Weg zu einem Volksentscheid frei. Dann könnten die Hamburger direkt über das Vorhaben abstimmen.