Raser im Sonnenbergtunnel: Deutscher muss Schweiz verlassen

Eine Raserfahrt in 2022 kommt einen Deutschen teuer zu stehen. Das Luzerner Kriminalgericht entschied sich für eine Freiheitsstrafe und einen Landesverweis. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Darum gehts Ein 27-jähriger Deutscher raste mit 165 km/h durch den Sonnenbergtunnel, wo nur 80 km/h erlaubt sind. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft und einem fünfjährigen Landesverweis. Der Mann war bereits mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Raubversuchs und Bedrohung mit einer Softair-Pistole. Silvester 2022: Ein 27-jähriger Deutscher wird erwischt, wie er im Sonnenbergtunnel 165 km/h fährt. Erlaubt ist 80 km/h. Seine Raserei hat nun gravierende Konsequenzen für den jungen Mann. Das Luzerner Kriminalgericht hat entschieden: Der Deutsche erhält eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten. Zudem wird er des Landes verwiesen, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Ausschlaggebend für die harte Strafe war wohl, dass es nicht seine erste kriminelle Tat war. «Polykriminell unterwegs» Als er durch den Sonnenbergtunnel raste, wurde bei ihm auch Kokain und Alkohol im Blut nachgewiesen, allerdings in einem Ausmass, das die Fahrfähigkeit nicht minderte, wie die «Luzerner Zeitung» schreibt. Zudem hatte er zu dem Zeitpunkt keinen gültigen Fahrausweis. Dieser wurde ihm zuvor temporär entzogen. Der Raser war vor der Tat im Sonnenbergtunnel mehrfach vorbestraft. 2017 beging er einen Raubversuch. 2020 bedrohte er in einem Raubüberfall eine Verkäuferin in einem Tankstellenshop mit einer ungeladenen Softair-Pistole. Auch Geschwindigkeitsübertretungen waren nicht neu für den Mann. «Der Beschuldigte ist polykriminell unterwegs», hielt der Staatsanwalt während des Prozesses fest. Eine Frage der Reue Der Angeklagte zeigte sich reumütig. «Es ist unbewusst geschehen», sagte er zur Fahrt im Sonnenbergtunnel. «Ich kann nicht glauben, dass ich so gehandelt habe.» Auch die Verteidigerin wies auf die Reue ihres Mandanten hin. Der Staatsanwalt hielt dagegen: Er stelle alles so dar, als wäre es ihm nur passiv widerfahren. Echte Reue sei nicht erkennbar. Das Gericht entschied im Sinne der Anklage. Es verminderte die vom Staatsanwalt verlangte Freiheitsstrafe von 34 Monaten lediglich um drei Monate und stimmte dem verlangten Landesverweis für fünf Jahre zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Darum wurde das Kommentarfeld deaktiviert Wir wissen, wie wichtig es ist, eure Meinung zu teilen. Leider müssen wir die Kommentarspalte bei diesem Artikel geschlossen lassen. Es gibt Themen, bei denen wir wiederholt Hasskommentare und Beleidigungen erhalten. Trotz intensivem Aufwand findet in diesen Kommentarspalten kein konstruktiver Austausch statt. Das bedauern wir sehr. Bei Storys rund um Todesfälle, Verbrechen und Unglücke verzichten wir ebenfalls auf die Kommentarfunktion. Uns ist der Austausch mit euch enorm wichtig – er ist ein zentraler Bestandteil unserer Plattform und ein wesentlicher Baustein einer lebendigen Demokratie. Deshalb versuchen wir die Kommentarspalten so oft wie möglich offenzuhalten. Ihr habt es selbst in der Hand: Mit respektvollen, konstruktiven und freundlichen Kommentaren tragt ihr dazu bei, dass der Dialog offen und wertschätzend bleibt. Wir freuen uns auf einen spannenden Austausch in der nächsten Kommentarspalte!